Update 01.06.2010: Nachdem wir den Beschluss des LG Frankfurt erhielten, haben wir ihn kundgetan und die Grafiken entsprechend wahrheitsgetreu als "verboten" gekennzeichnet. Jetzt legt das Sprachrohr der Herrenreiter und Wirtschaftskapitäne vermittels des Providers Strato nach. "Uns gegenüber wurden von Dritten Namens- und/oder Markenrechte an den Webinhalten (Copyright, Fotos, usw.), geltend gemacht. Wir fordern Sie daher dazu auf, die Grafiken mit dem Slogan "Dahinter swingt immer ein kluger Kopf" zu entfernen. Dies betrifft auch die Grafiken, die Sie mit einer Art Stempelschriftzug "Verboten" bedruckt haben." Und: "Im Internet ist es insoweit üblich, dass bis zu einer gerichtlichen Klärung Daten auf glaubhaftes Verlangen jedes Dritten gesperrt werden. Der Kunde erklärt sich daher einverstanden, den Zugriff auf seine Inhalte in dem Fall zu sperren, dass Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden." Um dann zum Punkt zu kommen: "Hiermit fordern wir Sie auf, Ihre Internet-Präsenzen zu überarbeiten. ... Als Termin haben wir uns spätestens den 01.06.2010 - 15:00 Uhr - vorgemerkt. Sollten wir bis zum o. g. Termin nichts mehr von Ihnen hören oder sollte unsere Überprüfung nach Korrektur negativ ausfallen für Sie, behalten wir uns vor, die Domain bzw. Ihren Server zu sperren sowie ggf. von unserem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen."
Wegen dieser kurzen Frist - und weil wir natürlich keine juristische Abteilung haben, die für uns auf Abruf bereitsteht und jetzt wiederum die FAZ, den Provider, den Gerichtsvollzieher und sonstige Institutionen mit einstweiligen Verfügungungen überschüttet, haben wir die entsprechenden Grafiken zensiert.
FAZ macht mobil - mit Arbeit, Sport und Spiel hat das alledrings wenig zu tun, mit Klassenmacht und Herrschhaftsdünkel allerdings viel.
Die 03. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat getagt und beschlossen der Klage der FAZ zu folgen. Die sieht ihre Markenrechte durch die Swing verletzt - und befürchtet negative Folgen für ihr Image. Dieser Beschluss wurde uns erst jetzt (27.05.2010) bekannt - wir haben vorläufig dergestalt reagiert, dass wir das beanstandete Plakat als "verboten" gekennzeichnet haben.
Siehe Beschluss des LG FfM.